Kosten

“Warum haben Sie sich vor dem Kauf nicht beraten lassen. Das kostet 220 € für die Erstberatung, jetzt beträgt der Schaden 22.000 €”

Nach §3 Abs. 2 S. 4 MaBV darf der Bauträger bei Sanierungsobjekten legal schon vor dem ersten Spatenstich nahezu 70% aus dem Kaufpreis abrechnen ohne einen Finger gekrümmt zu haben. Kalkuliert man nach üblichen Preisen die Kosten, dann stellt man fest, dass der Bauträger in einem solchen Fall erst 40% seiner Aufwendungen getätigt hat. Den Rest kassiert er ab, ohne das Vorhaben fertig zu stellen. “Ich kann daher nur dringend von derartigen Bauträgerobjekten abraten” so Rick, der einen guten Teil seines Tages mit solchen Schicksalsfällen verbringt.

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