Gemeinde muss Grundstücksverträge überarbeiten – das könnte auch andere Kommunen betreffen
Gachenbach (SZ) Wenn ein Grundstückskäufer nicht eine bestimmte Zeit selbst in seinem neuen Haus wohnt, ist beim Verkauf eine im Notarvertrag festgelegte Nachzahlung fällig. Diese in vielen Gemeinden übliche Praxis hat der Bundesgerichtshof jetzt zu Fall gebracht. Ein Bürger hatte gegen die Gemeinde Gachenbach geklagt – und Recht bekommen. Für die Gemeinden muss das kein Nachteil sein.
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