Wohngelder gesichert – BGH Urt. v. 21.07.2011, Az.: IX ZR 120/10

Oft geht der Insolvenz eines Wohnungseigentümers die jahrelange Nichtzahlung der laufenden Wohngelder und Abrechnungen voraus. Ist die Forderung erst einmal kostspielig tituliert, dann fällt der Schuldner nicht selten in Insolvenz und sein Wohneigentum wird versteigert – sofern der Insolvenzverwalter oder Weiterlesen…